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Author Topic: [DE] JMStV Jugendmedienschutz-Staatsvertrag  (Read 5041 times)

Eppo

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DonKult

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JMStV Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
« Reply #1 on: 2010/12/01, 00:28:42 »
Man oh man, dass Jahr ging ja schon wieder schnell rum. Ist doch tatsächlich schon wieder 1. April…

*entsetzt kopfschüttel*

Altersfreigabe: 16

Offline reddark

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JMStV Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
« Reply #2 on: 2010/12/01, 00:37:50 »
Dazu ganz interessant:

Lesepflicht für alle: 17 Fragen zum neuen JMStV
http://t3n.de/news/neuer-jmstv-286977/1/

darktiger

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« Reply #3 on: 2010/12/01, 13:56:26 »
Nur kurz: Da schwirrt allerlei wirres Zeugs rum, was bei dem Niveau des Gesetzes auch kein Wunder ist. Es ändert sich grds. erst mal nichts, die Altersbestimmungen stehen bereits jetzt im JMStV. Es sei denn hier wird generell nur Klientel ab 16 aufwärts angesprochen, dann müsste aber auch jetzt schon ein Riegel vor der Seite sein. Für Fremdcontent (Kommentare/Foren) haftet man eh nicht. Ich verweise hier mal auch auf die RA Stadler und Vertter:

http://www.internet-law.de/2010/12/mein-blog-bleibt-online.html
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/12/01/warum-blogger-gelassen-bleiben-konnen/

Lediglich einen Jugendschutzbeauftragten muss man benennen. Wer ein Kind zu Hause sein eigen nennt möge sich melden :wink: Bei meinem privaten Blog werde wohl entweder ich oder meine Perle das übernehmen...

Falls es irgendwann mal so Kinderfilter-Progrämmle gibt, dann könnte es allerdings sein, dass die Seite hier geblockt wird, wenn sie nicht gekennzeichnet ist.

Also erst mal ruhig Blut

Offline devil

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« Reply #4 on: 2010/12/01, 14:12:19 »
die seite wird gekennzeichnet werden mit: 'freifür alle altersklassen' o.ä.
ein verantwortlicher wird benannt. habe fertig.

greetz
devil

Phoenix

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« Reply #5 on: 2010/12/01, 17:22:47 »
Das ist mal wieder so durchdacht wie die Winterreifenpflicht für PKW... Es gibt ein tolles neues Gesetz, aber die gesetzesfeste Definition, was genau so einen Reifen eindeutig kennzeichnet, gibt es nicht.  

Was verhindert den, daß Kinder sich solche Seiten ansehen trotz Alterskennzeichnung?
Und was würde bei zeitweiser Einstellung verhindern, daß Automaten (Rechner) so programmiert würden, daß sie die Seiten zeitversetzt speichern oder gar die ganze Seite herunterladen?

Im Grunde ist es schon ein Sport, Umgehungsmöglichkeiten zu finden, bevor die Unterschriftstinte trocken ist.

Heute waren im Radio schon Beschwichtungsberichte zu hören... Ihr wißt sicherlich, was ein Geßlerhut ist? An sich ist Jugendschutz begrüßenswert, aber wer erdreistet sich, im Zweifel zu betimmen, was für die Jugend geeignet ist?

Mit viel Skepsis

Phoenix

Offline devil

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darktiger

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JMStV Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
« Reply #7 on: 2010/12/01, 17:48:52 »
@Phoenix: Umgehungsmöglichkeiten gibt es fast immer. Auch die jetzigen Alterskennzeichnungen bei Spielen, DVDs und im TV taugen natürlich nur dann was, wenn sie befolgt werden. Wenn ein Kind im Zimmer einen TV hat, dann kann es auch die nicht geeigneten Sendungen sehen (oder den Eltern ist es egal). Genauso ist es aber auch möglich - in Begleitung - in Kinofilme zu gehen, die nicht geeignet sind. Das ist die Erziehungshoheit der Eltern.

Ähnlich verhält sich das auch im I-Net. Hier ist es auch bisher schon so, das offensichtlich jugendgefährdende Angebote (Porno, Gewalt, etc.) mit einem mehr oder minder guten Schutz versehen sind. Nennen wir es zumindest einmal Warnhinweis.

Wo die Sache zur Krux wird ist halt nur wenn solche Experten wie unsere Politiker dann meinen es gibt Handlungsbedarf ohne von der Sache Ahnung zu haben ("ein Browser..., was war jetzt gleich noch mal ein Browser?) und dann an allen Experten vorbei in Regelungswut verfallen.

Das gleiche Drama gab es doch schon vor Jahrzehnten als das Fernsehen aufkam, dann als die Privaten senden durften... Jedesmal wird der Untergang des Abendlandes heraufbeschworen und fleißig reguliert. Symbolpolitik nennt man so was auch.

Das Problem beim Thema Internet ist halt nur, dass die Herrschaften (und Damen) in den Parlamenten nicht nur keine Ahnung haben und sich beratungsresistent zeigen (das ist nicht neu, das gabs schon immer) sondern das die Angst haben (und wissen?) das sie das ganze nicht greifen können, das ihnen das entgleitet - das haben sie übrigens mit einem Teil der Eltern gemein, was ich da schon auf Seminaren erlebt habe... Wegsperren muss man das ganze neumodische Zeugs. Bewahrpädagogik halt. Das Internet lässt sich halt nur schwer regulieren. So ein Fernsehprogramm kannste schnell verbieten. DVDs nur bis USK 12 verkaufen lassen. USk 16 und höher verbieten. Beim Internet kannste halt nur Deutschland vom Stecker ziehen, Nord-Korea-mäßig.

Aber wie gesagt: Ruhig bleiben! Spart Euch die Energie für das nächste Kreuzchenmachen auf...

Offline bluelupo

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« Reply #8 on: 2010/12/01, 19:24:41 »
nur mal so am Rande das Rootforum wirft wahrscheinlich wegen dieser neuer Bestimmung das Handtuch, Schade.

http://www.rootforum.org/blog/2010/11/30/offline-dank-jmstv/

darktiger

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« Reply #9 on: 2010/12/01, 20:44:30 »
@bluelupo: nochmal der Lesehinweis von mir weiter oben von internet-law und lawblog. Das ist eine überzogene Reaktion. Die nat. auch durch die unklaren Verlautbarungen entstanden sind. Schade ist, das überhaupt solch eine Verunsicherung entstanden ist und man sieht auch mal wieder, dass es der Politik nicht mehr gelingt ihre Entscheidungen klar und transparent an den Mann zu bringen...

Phoenix

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JMStV Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
« Reply #10 on: 2010/12/02, 00:57:34 »
Hallo darktiger & alle Mitleser,

das perverse an der ganzen Sache ist nicht das Gesetz, sondern das Unwesen der Abmahnanwälte. das ist mittlerweile das Krebsübel des Internets.

Aber wie das mit der Politik so geht... ein neues Gesetz, o wunnebar; dann kommt die Praxis. Wenn erst einmal einige Prozesse kippen, weil das Gesetz unausgegoren und so wie geplant garnicht handhabbar ist, wird schon ein Rückzug stattfinden. Ist leider nur die Frage, wer das finanzielle Polster im Rücken hat und sich traut, die höheren Gerichte bis zum europäischen Gerichtshof anzusprechen.

Dann wird, wie so oft, das Richterrecht das Gesetz überdecken.

Aber die ganzen Angsthasen, die jetzt kneifen, können doch möglicherweise alle ausländische Server für ihre Blogs usw. nutzen; dann hebelt sich das ganze von selbst aus. Ich habe allerdings keine Vorstellung, wie das zu händeln wäre und was das kosten kann.

Irgendwie werden wir mit Gesetzen zugemüllt, und die meisten Leute sind dies so leid, daß sich fast niemand mehr an alle Gesetze hält (siehe Autofahrer).

Die Aktion mit dem rootforum versthe ich überhaupt nicht; für die müßte es doch leicht möglich sein, ihren pro- Forma- Sitz ins Ausland zu verlegen, oder?

Aus meiner Sicht ist Aussitzen das Gebot der Stunde

Mit Stirnrunzeln

Phoenix

Offline cryptosteve

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JMStV Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
« Reply #11 on: 2010/12/04, 19:27:35 »
Quote from: "Phoenix"
das perverse an der ganzen Sache ist nicht das Gesetz, sondern das Unwesen der Abmahnanwälte. das ist mittlerweile das Krebsübel des Internets.

Ist doch super ... der Staat hat nicht genug Personal, um die Einhaltung der Gesetze zu überwachen. Da ist es ein leichtes, sich dieser 'Sonderlösung' zu bedienen ... eine Win/Win-Situation.
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