Ich habe hier vor einiger Zeit den Begriff "PrismCoin" geprägt in Anlehnung an die virtuelle Währung BitCoin: Wenn sich nachweisen ließe, dass die Geheimdienste eine gemeinsame Wertbemessungsgrundlage haben für ihren Informationsaustausch, wäre dies ein juristisch verwertbarer Beweis, dass sie die jeweilige Landesverfassung "bewusst" brechen. Ähnlich sieht es wohl auch ein bürgerlich liberales Blatt:
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/aus-dem-maschinenraum/aus-dem-maschinenraum-die-menschenrechte-sollen-es-richten-12602024.htmlEine der wiederkehrenden Beteuerungen der Geheimdienstchefs und ihrer Apologeten in der Politik lautet, dass alles nach Recht und Gesetz zugeht. Einfach gesetzlich betrachtet und soweit Informationen überhaupt verfügbar sind, ist dies in vielen Fällen sogar richtig. Denn die nationalen Gesetze über die Auslandsgeheimdienste praktisch aller Länder erlauben die ungebremste Überwachung aller Nicht-Inländer. Die Privilegien der Inländer, insbesondere die Beschreitung des Rechtswegs, stehen ihnen nicht zu.
Diese Art der Rechtssetzung ignoriert allerdings die globalen vernetzten Realitäten, denn die Geheimdienste kooperieren seit Jahrzehnten gewohnheitsmäßig im Verborgenen. Was der eine Dienst in seinem jeweiligen Inland nicht überwachen darf oder kann, erledigt der befreundete Partnergeheimdienst und teilt seine Erkenntnisse.