zur Entwirrung: Das Urteil ist von 2010. Die schriftliche Urteilsbegründung ist aber erst "jetzt" erfolgt. Ich meine mich aber zu erinnern, dass ich das nun auch schon wieder ein paar Wochen vorher beim Stadler sein internet-law gelesen habe (das mit der schriftlichen Urteilsbegründung). Also "jetzt" im Sinne von Holzmedien...
Ohne das Urteil studiert zu haben, möchte ich dennoch etwas zur Ernüchterung beitragen. Wenn ich das alles so halbwegs richtig verfolgt habe gilt das Recht der Verlinkung nur für journalistische/kritische Beiträge. (wie ayla richtig anmerkt: auf den Kontext kommt es an)
Hier hatte sich heise / c't kritisch über Kopiersoftware / Kopierschutzknacksoftware auseinandergesetzt und dabei auf die Firma (nicht das Produkt) verlinkt.
In Foren z.B. wäre also weiterhin Vorsicht geboten. Ein Hinweis, wie xy findet man bei xyz.com kann da trotzdem nach hinten losgehen, da dass dann wieder eine "Werbung" / Unterstützung für verbotene / illegale Software sein kann.
PS: Ich bin kein Jurist!