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Author Topic: [DE] Urteil: Medien dürfen Kopierschutz aushebelnde SW verlinken  (Read 3292 times)

Offline ayla

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http://www.swr.de/nachrichten/-/id=396/nid=396/did=7940362/1x7xx8q/index.html

Endlich mal etwas Vernunft zu sehen, wenn auch bei weitem noch nicht genug.

Offline Lanzi

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Urteil: Medien dürfen Kopierschutz aushebelnde SW verlinken
« Reply #1 on: 2011/04/19, 20:46:28 »
EIn kleiner Lichtblick... Allerdings hatte es jetzt fast 6 Jahre gedauert, bis sich ein wenig Verstand durchsetzte.
Insofern auch ein kleiner Sieg für den Kläger...

ZUm Glück ist Heise standhaft geblieben


BX13

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Urteil: Medien dürfen Kopierschutz aushebelnde SW verlinken
« Reply #3 on: 2011/04/19, 23:35:01 »
SUPER!

Da hat heise für die Internetgemeinde wohl ein paar Eisen aus dem Feuer geholt. Vor allem vielen Forenbetreibern (auch unseren) dürfte das etwas den Rücken freimachen.

Bei aller Kritik die man heise entgegenbringen kann, sie bleiben ihrer Linie treu und sind eine wichtige Stütze für Demokratie und gegen Zensur im Internet!

Eigentlich würde ich ja von einem der ÖR-Medien erwarten, dass sie so ein Urteil erstreiten! Das wäre jedenfalls mein Verständnis von Öffentlich Rechtlich.

DANKE HEISE!

Offline devil

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Urteil: Medien dürfen Kopierschutz aushebelnde SW verlinken
« Reply #4 on: 2011/04/20, 00:55:24 »
ok, ich frage anders:
ayla, warum jetzt?
hast du das urteil erst jetzt entdeckt oder übersehe ich etwas dass dieser tage geschah?

greetz
devil

Offline reddark

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Offline ayla

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Urteil: Medien dürfen Kopierschutz aushebelnde SW verlinken
« Reply #6 on: 2011/04/20, 07:03:58 »
Quote from: "devil"
ok, ich frage anders:
ayla, warum jetzt?
hast du das urteil erst jetzt entdeckt oder übersehe ich etwas dass dieser tage geschah?

greetz
devil


Sorry, war gestern im aktuellen Teil der  SWR-Nachrichten, kannte ich auch noch nicht.
hmm.. möglicherweise wegen der nachgereichten Begründung, hätten sie dann aber auch dazuschreiben können...

Inwieweit dies aber auch Forenbetreibern den Rücken freimacht wage ich mal nicht zu beurteilen, wenn ich das richtig lese kommt es doch sehr auf den Kontext an.

Gruß
ayla

darktiger

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Urteil: Medien dürfen Kopierschutz aushebelnde SW verlinken
« Reply #7 on: 2011/04/20, 11:18:32 »
zur Entwirrung: Das Urteil ist von 2010. Die schriftliche Urteilsbegründung ist aber erst "jetzt" erfolgt. Ich meine mich aber zu erinnern, dass ich das nun auch schon wieder ein paar Wochen vorher beim Stadler sein internet-law gelesen habe (das mit der schriftlichen Urteilsbegründung). Also "jetzt" im Sinne von Holzmedien...

Ohne das Urteil studiert zu haben, möchte ich dennoch etwas zur Ernüchterung beitragen. Wenn ich das alles so halbwegs richtig verfolgt habe gilt das Recht der  Verlinkung nur für journalistische/kritische Beiträge. (wie ayla richtig anmerkt: auf den Kontext kommt es an)

Hier hatte sich heise / c't kritisch über Kopiersoftware / Kopierschutzknacksoftware auseinandergesetzt und dabei auf die Firma (nicht das Produkt) verlinkt.

In Foren z.B. wäre also weiterhin Vorsicht geboten. Ein Hinweis, wie xy findet man bei xyz.com kann da trotzdem nach hinten losgehen, da dass dann wieder eine "Werbung" / Unterstützung für verbotene / illegale Software sein kann.

PS: Ich bin kein Jurist!