Filme von DVD's abspielen

Started by henning, 2012/01/25, 02:10:11

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henning

Moin,

kurze Frage : wie stelle ich es an auf einer frischen Siduction Installation einen Film von einer DVD abzuspielen ?
DVD einlegen = wird erkannt und es werden diverse Vorschlaege gemacht welches Program benutzt werden soll.
Als 1te Option Kaffeine. Da dann aber eine Fehlermeldung "Error reading NAV packet"
Naechster Kandidat Dragon Player. Der meckert zwar nicht, spielt aber auch nichts ab. Und so weiter.......

Die DVD kommt aus Deutschland , "Loriot , die vollstaendige Fernseh Edition" , und ist laut Verpackung kopier geschuetzt.
Aber ich will ja nur gucken und nicht kopieren.

Falls jemand sagt ich soll sie in den DVD Player stecken und angucken :-) , gute Idee nur leider kommen die hier mit dem Regional Code nicht klar und lehnen dankend ab.

Tschuess
Henning

PS Damit keine Missverstaendnisse aufkommen : Ich spreche hier von legalen Moeglichkeiten.  Wenn's keine gibt ...... schade
You can never be lost , if you don't care where you are
=================================
64Bit LMDE-2 up-to-date auf : Asus P8Z68-Vpro / i7-2600K / 8 GB Ram / Crucial MX-100 256 GB als Systemplatte / 2 x Samsung HD 4 TB

towo

Als legale Möglichkeit bleibt fast nur FluendoDVD, ich weiss jetzt gar nicht, ob es LinDVD noch gibt. Beide Player sind aber kostenpflichtig.
Ansonsten bleibt nur die Installation der bösen css-lib.
Ich gehe nicht zum Karneval, ich verleihe nur manchmal mein Gesicht.

henning

Moin,

ueber die beide Vorschlaege bin ich mittlerweile auch gestolpert.
LinDVD nur mit einer kaputten Graka :-) , wer kommt blos auf sowas.
Und FluendoDVD fuer 20 Euro und ohne Garantie das es hier auf funktioniert.

Na schoen, dann verkneif ich mir das DVD gucken fuers 1te
auf diesem Rechner.

Trotzdem Danke fuer den Tipp

Henning
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dieres

library für dvd css2 Entschlüsselung installieren ?

michaa7

Nur mal so btw, die kann bei vlc (videolan.org) herunterladen, die organisation ist mir nur als eine legale d/l quelle bekannt. Wie ist nun hier die gesetzeslage, rot, grau oder weiß; und policy hier im forum, darf ich den link posten?
Ok, you can't code, but you still might be able to write a bug report for Debian's sake

cryptosteve

Wir haben uns zunächst nicht gegen die Nennung der lib entschieden. Ob man nun wirklich einen Link setzen muss, sei mal dahingestellt. Im Prinzip kann man vom User auch erwarten dürfen, dass er den Namen selbst in eine Suchmaschine seiner Wahl füttert, ggf. erweitert um den Begriff "debian".
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CS Virtual Travel Bug: VF6G5D

devil

Die Rechtslage In Deutschland ist bestenfalls grau.
Es ist meines Wissens (als Laie) nicht mal geklärt, ob es sich um einen Abspielschutz oder einen Kopierschutz handelt. Der rechtlich relevante Passus dazu scheint folgender zu sein:
Quote§ 108b Unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen und zur Rechtewahrnehmung erforderliche Informationen
(1) Wer

1. in der Absicht, sich oder einem Dritten den Zugang zu einem nach diesem Gesetz geschützten Werk oder einem anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen, eine wirksame technische Maßnahme ohne Zustimmung des Rechtsinhabers umgeht oder
2. wissentlich unbefugt

a) eine von Rechtsinhabern stammende Information für die Rechtewahrnehmung entfernt oder verändert, wenn irgendeine der betreffenden Informationen an einem Vervielfältigungsstück eines Werkes oder eines sonstigen Schutzgegenstandes angebracht ist oder im Zusammenhang mit der öffentlichen Wiedergabe eines solchen Werkes oder Schutzgegenstandes erscheint, oder
b) ein Werk oder einen sonstigen Schutzgegenstand, bei dem eine Information für die Rechtewahrnehmung unbefugt entfernt oder geändert wurde, verbreitet, zur Verbreitung einführt, sendet, öffentlich wiedergibt oder öffentlich zugänglich macht

und dadurch wenigstens leichtfertig die Verletzung von Urheberrechten oder verwandten Schutzrechten veranlasst, ermöglicht, erleichtert oder verschleiert,

wird, wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer entgegen § 95a Abs. 3 eine Vorrichtung, ein Erzeugnis oder einen Bestandteil zu gewerblichen Zwecken herstellt, einführt, verbreitet, verkauft oder vermietet.
(3) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 gewerbsmäßig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

Da ich aber kein Anwalt oder juristisch ausgebildet bin, würde ich es für gut befinden, wenn wir es hierbei belassen. Nichts, was wir dazu sagen könnten, würde die Sachlage klarer machen.

greetz
devil

michaa7

Quote from: "cryptosteve"...ggf. erweitert um den Begriff "debian".

genau dieses repo meinte ich *nicht*, hast aber eh' recht, gibt ja SUMAs.
Ok, you can't code, but you still might be able to write a bug report for Debian's sake

cryptosteve

Ich sprach nicht vom Repo, sondern von einer simplen Sucheingabe. Du darfst statt 'debian' auch 'linux' setzen.
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reddark

Quote from: "devil"

...wird, wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Ich denke mal, das dieser absatz dazu das wichtigste ist ... sprich: solange es nur für den privaten Gebrauch ist, ist alles gut ... ;)

Aber solange kein Gericht endschieden hat, kann nicht mal ein Anwalt ne klare Aussage dazu geben ... denk ich mal ;)